Innungen

Die Innung ist die fachliche Organisation des Handwerks auf regionaler Stufe. 

In der Innung haben sich die selbständigen Handwerker des gleichen Handwerks oder solcher Handwerke, die sich fachlich oder wirtschaftlich nahestehen, zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen zusammengeschlossen. 

Die Handwerksinnung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie steht unter der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer. Der Zusammenschluss ist in das freie Belieben der selbständigen Handwerker gestellt, die Mitgliedschaft ist daher freiwillig. 

Der Gesetzgeber hat der Innung eine ganze Reihe von Aufgaben zugedacht. 

Aufgabe der Handwerksinnung ist, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Insbesondere hat sie den Gemeinschaftsgeist und die Berufsehre zu pflegen, ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben, die Lehrlingsausbildung zu überwachen, Gesellenprüfungen abzunehmen, das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern und über Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerke Gutachten und Auskünfte zu erstatten.

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