Die Kreishandwerkerschaft Odenwaldkreis ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO). Sie vertritt als gemeinsame Geschäftsstelle die Interessen von neun Innungen im Kreis Dieburg/Odenwald.
Die Kreishandwerkerschaft hat nach der HwO folgende Aufgaben:
- die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirkes wahrzunehmen.
- die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
- Einrichtungen zur Förderung und zur Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Innungen zu schaffen und zu unterstützen.
- die Behörden bei den das selbständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirkes berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen.
- die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.
Im Einzelnen bedeutet dies u. a.:
- Beratung und Information der Mitglieder über verschiedene Handwerksthemen, aktuelle Tarifverträge und wichtige Änderungen
- Ausrichtung von Seminare, Schulungen und Veranstaltungen
- Bekämpfung von unerlaubter Handwerksausübung
- Organisation und Durchführung der Abschluss- und Gesellenprüfungen in der Region
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